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   BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04   

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https://dejure.org/2004,11419
BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04 (https://dejure.org/2004,11419)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2004 - NotZ 25/04 (https://dejure.org/2004,11419)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2004 - NotZ 25/04 (https://dejure.org/2004,11419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 44; ; BNotO § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44; BNotO § 111
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs und die Aussetzung des Verfahrens in Notarsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 295 ZPO im Verfahren nach § 111 BNotO

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04
    Beschlüsse über ein Ablehnungsgesuch gemäß § 44 ZPO wie der angefochtene Beschluß vom 14. September 2004 sind keine instanzbeendenden Entscheidungen in der Hauptsache und deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht im Verfahren nach § 111 BNotO mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof anfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 20/99 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Selbstablehnung 1 und 20.
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04
    Zwar mag in außergewöhnlichen Fällen aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Rechtsmittel gegeben sein, wenn die Aussetzung des Verfahrens auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. Anwaltssenat des BGH, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 41/94 - zur Frage der Angreifbarkeit der Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens mit der Beschwerde: Senatsbeschluß vom 5. Februar 2002 - NotSt (B) 5/01 -).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 3/98

    Instanzenzug bis zum BGH hinsichtlich Gegenständen der freiwilligen

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 25/04
    Juli 1998 - NotZ 3/98 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Abgabe 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Dazu gehören Beschlüsse über ein Ablehnungsgesuch ersichtlich nicht; sie können deshalb nicht im Verfahren nach § 111 BNotO mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof angegriffen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 25/04 - juris; Rn. 1 vom 20. März 2000 - NotZ 20/99 - ZNotP 2000, 285).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 19/06

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Aussetzung eines notarrechtlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch aus dem Gesamtzusammenhang des § 111 BNotO zu entnehmen, dass nur instanzbeendende Entscheidungen in der Hauptsache anfechtbar sind (vgl. nur BGHZ 67, 343, 345 [Kostenentscheidung analog § 91a ZPO]; BGH Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 28/93 - DNotZ 1995, 167 [einstweilige Anordnung] und vom 22. November 2004 - NotZ 25/04 - Juris Nr. KORE 60615 2004 [Richterablehnung; Verfahrensaussetzung]).

    Zwar mag in außergewöhnlichen Fällen aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Rechtsmittel gegeben sein, wenn die Aussetzung des Verfahrens auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (siehe die Nachweise in dem Senatsbeschluss vom 22. November 2004 aaO).

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